Familie Gaiser
Winterseitenweg 14
72270 Baiersbronn
Nordschwarzwald
Tel: +49 (0) 7442 2869
Fax: +49 (0) 7442 123218
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
Haus Bergwiese
Sehr geehrter Gast,
wir, Haus Bergwiese, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um
Ihren Urlaubs oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich
zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu tragen auch
klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir
mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber der Gast genannt, in Form
dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen
werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen
dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und
regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese
Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind
die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in
der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung,
Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.
1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von
uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Gast zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder
auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen
Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner
bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Gast und uns rechtsverbindlich sind. Im Regelfall
werden wir bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast
übermitteln.
1.5. Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein
spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden
Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw.
den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer
entsprechenden Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu Stande, wenn
der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im
Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder
Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung
oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2. Unverbindliche Reservierungen
2.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos
zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit uns möglich.
2.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich
vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1 (Vertragsschluss)
dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für uns und den
Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
2.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird
die gewünschte Unterkunft von uns verbindlich zur Buchung durch den
Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat uns bis zu
diesem Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch
für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht,
entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung
unabhängig von einer von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung
verbindlich.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen
Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und
alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders
angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe
sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B.
Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus
dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen
Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) bzw. der Objektbeschreibung
sowie aus etwa ergänzend zwischen uns und dem Gast/Auftraggeber
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/ Auftraggeber wird
empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der
zwischen uns und dem Gast r getroffenen Regelung. Ist eine besondere
Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte
Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und
Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu
bezahlen.
4.2. Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren
Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für
Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene
Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und
zahlungsfällig stellen.
4.3. Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung
verlangen. Diese können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem
Gast vereinbart ist, bis zu 20% des Gesamtpreises anfordern.
4.4. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht
rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein
vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes
besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten
nach Ziff. 5 diese Bedingungen belasten.
4.5. Zahlungen in Fremdwährungen, Kreditkarenzahlungen und mit
Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Auf Zahlung am Aufenthaltsende
durch Überweisung besteht kein Anspruch. 5. Rücktritt und Nichtanreise
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch
auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des
Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten
Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen
Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für
die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der
Auftraggeber an uns die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher
Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe: - Bei
Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% - Bei
Übernachtung/Frühstück 80% - .
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns
nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher
sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine
anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen
Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der
Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend
geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine
örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
6. An- und Abreise
6.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten
Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine
fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet,
die Unterkunft anderweitig zu belegen.
6.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages frei zu
machen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine
entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch uns
7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur
bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den
Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige,
die nur gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht
ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können
Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder
Störungen kündigen. Er hat uns zuvor durch eine Mängelanzeige eine
angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe
unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des
Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft
ist nicht erlaubt. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen
Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
8. Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistung
selbst oder für Leistungsstörungen bei Leistungen, die während des
Aufenthalts durch uns für den Gast/Auftraggeber erkennbar als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für
Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft
vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind.
9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche
auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz
sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche
verjähren in 1 Jahr.
9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch
begründen und uns als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.3. Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend
gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von
einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem
Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 10.2. Der Gast,
bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz verklagen.
10.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw.
Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz
vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit
auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der
Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.